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Notar- und Grundbuchkosten einfach berechnen

Mit unserem Notar- und Grundbuchkostenrechner können Sie schnell und einfach die anfallenden Gebühren für den Erwerb eines Grundstücks oder den Kauf eines Grundstücks inklusive Hausbau direkt vom Bauträger berechnen. Der Rechner berücksichtigt auch die Kosten für die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch. So erhalten Sie eine transparente Übersicht über die Notar- und Grundbuchgebühren und können Ihre Finanzierung planen.

Bitte beachten Sie: Unser Rechner bietet lediglich einen groben Überblick über die möglichen Notar- und Grundbuchkosten.

Zusätzlich fallen Auslagen für tatsächlich entstandene Kosten wie Telefon- und Portogebühren an. Für Schreibauslagen kann als Faustregel mit etwa 1 EUR pro Seite gerechnet werden. In der Praxis bewegen sich diese Auslagen meist zwischen 50 EUR und 150 EUR.

Darüber hinaus können je nach individueller Vertragsgestaltung weitere Gebühren anfallen. Da die exakten Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen, können wir für die Richtigkeit der Berechnung keine Gewähr übernehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Vorfeld direkt mit Ihrem Notar in Verbindung zu setzen.

Nutzen Sie unseren Rechner, um eine erste Orientierung über die Notar- und Grundbuchkosten für Ihr Neubauvorhaben zu erhalten!

Baurechner

Notar- und Grundbuchkostenrechner

Notar- und
Grundbuchkostenrechner

250.000 €
100.000 € 1.500.000 €

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist eine gängige Form der Kreditsicherung, wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen und dafür eine Finanzierung benötigen. Sie wird als Belastung im Grundbuch eingetragen und dient der Bank als Sicherheit für das gewährte Darlehen. Sollte der Kreditnehmer die vereinbarten Zahlungen nicht leisten, hat die Bank das Recht, die Immobilie oder das Grundstück zu verwerten.

Die Höhe der Grundschuld richtet sich in der Regel nach der Darlehenssumme, die zur Finanzierung des Kaufs und gegebenenfalls weiterer Kosten (z. B. für den Bau eines Hauses) aufgenommen wird. Üblicherweise entspricht sie dem Nettodarlehensbetrag, kann jedoch auch etwas höher angesetzt werden, um zusätzliche Kosten wie Zinsen oder eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen abzudecken. In vielen Fällen liegt die Grundschuld zwischen 80 % und 100 % des Kaufpreises oder der gesamten Finanzierungssumme.

Was ist eine notarielle Rangbescheiningung?

Die notarielle Rangbescheinigung ist eine Erklärung des Notars, die gegenüber einer Bank oder einem Kreditinstitut bestätigt, dass eine bestimmte Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch an der vereinbarten Rangstelle eingetragen werden kann. Sie dient als Sicherheit für den Darlehensgeber und ist insbesondere bei der Finanzierung von Immobilien oder Grundstücken von Bedeutung.

Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sowie bei der Baufinanzierung verlangen Banken in der Regel eine Absicherung ihrer Kredite durch eine Grundschuld. Die Rangfolge der Eintragungen im Grundbuch bestimmt, in welcher Reihenfolge Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung befriedigt werden. Die Bank möchte sicherstellen, dass ihre Grundschuld an der ersten Rangstelle steht, um ihr Risiko zu minimieren.

Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das von einem Notar für Dritte – in der Regel Käufer und Verkäufer eines Grundstückes oder Immobilie – geführt wird. Es dient der sicheren Abwicklung von Immobiliengeschäften, indem der Notar den Kaufpreis entgegennimmt und erst dann an den Verkäufer weiterleitet, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiger rechtlicher Schutzmechanismus beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer das Recht auf Eigentumsübertragung, bevor die eigentliche Umschreibung im Grundbuch erfolgt.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Wie berechne ich die Notarkosten beim Hausbau?

Die Notarkosten beim Hausbau berechnen sich in der Regel nach dem Kaufpreis des Grundstücks oder gegebenenfalls dem Gesamtpreis des Bauprojekts, wenn ein Komplettpaket (Grundstück und Hausbau) über einen Bauträger gekauft wird. Die Notarkosten betragen gesetzlich festgelegte 1–2 % des Kaufpreises oder des Gesamtbetrags.

Wer trägt die Notar- und Grundbuchkosten – Käufer oder Verkäufer?

Die Notarkosten beim Hauskauf trägt in der Regel der Käufer – zumindest den größten Teil. Der Verkäufer übernimmt lediglich bestimmte Gebühren, etwa für die Löschung bestehender Grundbucheinträge wie eine alte Hypothek oder ein Vorverkaufsrecht. Dennoch haften beide Parteien für die Zahlung. Falls der Käufer die Notarkosten nicht begleichen kann, muss der Verkäufer einspringen – und umgekehrt. Da der Käufer die Hauptkosten trägt, hat er auch das Recht, den Notar auszuwählen. Im Kaufvertrag wird üblicherweise genau geregelt, welche Partei welche Kosten übernimmt.

Der Grund, warum die Notarkosten meist beim Käufer liegen, ist steuerlicher Natur. Würde der Verkäufer diese Kosten übernehmen, könnte er sie auf den Kaufpreis aufschlagen. Dadurch würde sich jedoch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen, die der Käufer einmalig beim Erwerb zahlen muss.

Wann kommt die Notarrechnung?

Der Notar sendet die Rechnung meist zusammen mit der beglaubigten Abschrift des Kaufvertrags, gewöhnlich wenige Tage nach Unterschrift. Du hast in der Regel 14 bis 30 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Stelle sicher, dass genügend Eigenkapital vorhanden ist, um die Notarkosten schnell zu zahle

Kann man bei den Notarkosten sparen?

Bei den Notarkosten lässt sich in der Regel nicht viel sparen, da diese gesetzlich festgelegt und an den Kaufpreis gebunden sind.

Ist ein Notar beim Hauskauf oder Hausbau unbedingt erforderlich?

Ja, beim Hauskauf oder Hausbau ist in der Regel ein Notar erforderlich. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohne diese notarielle Beurkundung ist der Vertrag rechtlich nicht gültig. Zudem kümmert sich der Notar um die Eintragung ins Grundbuch, was ebenfalls notwendig ist, um das Eigentum rechtlich zu sichern.